!! Aktuell ! 5 - Seen Müritztour zum Luftkurort Waren©

Beschreibung

Fahrtdauer Hin-u.zurück 6 Std. Einfache Fahrt 2 Std. Für Gruppen ab 20 Pers. täglich auch außerhalb der Saison buchbar

Erw. 22,00 € / Ki. 11 € / Gruppen ab 20 Pers. 20,00 €

Unsere Fahrt beginnt mit der Durchfahrt der Drehbrücke. Hier dürfen Sie, wenn Sie schnell genug sind, vom Sonnendeck aus eine Spende zum Erhalt des historischen Bauwerks in den Apfelpflücker des Brückenwärters stecken. Vorbei an Wassergrundstücken, der Reha-Klinik, dem Seglerhafen und Strandbad geht es über den Malchower- u. Fleesensee. Nach kurzem Stopp am Anleger „Land Fleesensee“ /LF. durchfahren wir wenig später den Göhrener Kanal und erreichen den 21 km² großen Kölpinsee. Die unter Naturschutz stehende Halbinsel Damerower Werder zieht an Backbord vorüber und außer Natur pur, gibt es nur ein Gebäude an den Ufern. Durch den 2 km langen idyllischen Reeck Kanal mit dem Eldenburger See und der flachen Straßenbrücke ( auf dem sonnendeck kopf einziehen ! ) gelangen wir auf die Müritz. Über Binnenmüritz & Müritzhals , vorbei am Müritz-Hotel Klink bis zum wunderschönen Schlosshotel geht die Fahrt auf dem „kleinen Meer“. 117 km² Wasserfläche werden Sie beeindrucken. In Waren an der Steinmole angelangt, haben Sie 2 Stunden Zeit, den wunderschönen Luftkurort zu entdecken. Nicht nur auf der Rückfahrt können Sie sich von unserer Bordgastronomie, auch auf dem Sonnendeck, verwöhnen lassen.

Preise

Hin -& Rückfahrt Erw. 22,00 € Ki. 11,00 € Gruppen ab 20 Pers. 20,00 € Einfache Fahrt Erw. 15,00 € Ki. 7,50 € Gruppen ab 20 Pers. 14,00 € Fahrrad 4,00 € E-Bike 4,00 €

Die Stadt Malchow

Malchow ist eine Kleinstadt, die teilweise auf einer Insel gegründet wurde. Die Insel ist mit dem Festland durch einen Erddamm verbunden, der schon seit 150 Jahren als Verbindung zum Festland gilt. Eine technische Besonderheit ist die Drehbrücke, die bei Bedarf und nach festen Zeiten geöffnet wird. Der Brückenwärter erzielt immer viel Heiterkeit, wenn er mit seinem Apfelpflücker die Gebühren für die Passage von den Bootsführern einholt. Malchow erhielt schon 1235 das Schweriner Stadtrecht. Im Jahre 1298 gründete der Orden der Büßerinnen ein Kloster. Diese Anlage ist noch immer erhalten und kann besichtigt werden. Das Orgelmuseeum in der Klosterkirche ist ebenfalls ein Besuch wert. Ein wichtiges Standbein ist der Tourismus. In den vergangenen Jahren hat Malchow durch die Ansiedlung von 4 Hotels und einer gut besuchten Reha-Klinik eine positive Entwicklung genommen. Seit Januar 2005 ist Malchow ein "Staatlich anerkannter Luftkurort".

Impressionen

Abfahrten

Von: Malchow nach: Waren

Saison 06.06. bis 02.09.2018 11.00 Uhr ab Malchow 13.15 Uhr an Waren/Müritz 15.15 Uhr ab Waren 17.10 Uhr an Malchow

Von: Waren nach: Malchow

Saison 06.06. bis 02.09.2018 15.15 Uhr ab Waren/Müritz 17.10 Uhr an Malchow ( keine Rückfahrt nach Waren )

Von: Waren nach: Untergöhren

Saison 06.06. bis 02.09.2018 15.15 Uhr ab Waren/Müritz 16.30 Uhr an Anleger Land Fleesensee Untergöhren keine Rückfahrt nach Waren

Saison 06.06. bis 02.09.2018 11.00 Uhr ab Malchow 11.30 Uhr an Anleger Land Fleesensee Untergöhren 

Von: Untergöhren nach: Waren

Saison 06.06. bis 02.09.2018 11.30 Uhr ab Anleger Land Fleesensee Untergöhren 13.15 Uhr an Waren/Müritz 15.15 Uhr ab Waren/Müritz 16.30 Uhr an Anleger Land Fleesensee Untergöhren

Anbieter

Allgemeine Transportbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran

1. Beförderung von Personen
1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens
verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt.
1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen.
1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder
gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten.
1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal,
ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Beförderung von Sachgegenständen
2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und
sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen,
d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck
(10 kg) angesehen werden können.
2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung,
mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal.
2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht
beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt
werden.
2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die
Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.

3. Beförderung von Tieren
3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden.
3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert.
3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

4. Haftung
4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer
Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen.
4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen
auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet.
4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung
ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht
die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter.
4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff,
wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 )
4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Maß.

Malchow den 01.01.2013

Anfrage

Bitte rechnen Sie 4 plus 9.

Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden.
Für die Richtigkeit der Angaben ist die jeweilige Reederei selbst verantwortlich.

Zurück