! Flusskreuzfahrt Pommern Route©

Beschreibung

1. Tag

9.00 Uhr MS "Müritz" legt in der Inselstadt Malchow, dem Kleinod der Mecklenburgischen Seenplatte, ab.

Fahrtroute: Malchow - Waren - Röbel - Mirow - Diemitz - Canow - Strasen - Steinhavel - Fürstenberg

Wasserstraßen: Mecklenburger Seenplatte ab Malchow - Müritz-Elde-Kanal - Müritz-Havel-Kanal - Obere Havel Wasserstraße

Mit etwas Glück sehen Sie aus der Nähe Seeadler, Kraniche, Graugänse, Eisvögel, Kormorane und andere Wasservöge

12.00 Uhr Räuscherfischplatten der Müritzfischer als Mittagessen

ca.14.30 Uhr "Kapitänskaffee" Der Kapitän lädt ein zu Kuchen und Kaffee.

ca.18.15 Uhr Ankunft Fürstenberg. Von hier aus bringt Sie ein Bus zum Ahorn Seehotel in Templin

19.00 Uhr Abendessen in Hotel

2. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel

9.00 Uhr Abfahrt Anleger Fürstenberg

Fahrtroute: Fürstenberg - Bredereiche - Regow - Zaaren - Schorfheide - Zehdenick - Bischofswerder - Anlegeplatz Liebenwalde

Wasserstraßen: Obere Havel Wasserstraße - Voßkanal

ca.12.00 Uhr Das Mittagessen wird serviert. Wir fahren durch das Naturschutzgebiet Schorfheide, wo noch Biber leben (am Ufer sieht man die angenagten Bäume, ganz selten auch mal einen Biber in Lebensgröße); auch der Fischadler hat hier sein Jagdrevier.

ca.18.00 Uhr  Wir erreichen Liebenwalde. Von hier bringt Sie der Bus wieder in das Ahorn Seehotel

19.00 Uhr Abendessen im Hotel

3. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel 

10.00 Uhr Abfahrt Anlegeplatz Liebenwalde

Fahrtroute: Liebenwalde - Eberswalde - Oderberg

Wasserstraßen: Voßkanal - Malzer Kanal - Oder-Havel-Kanal - Hohensaaten-Friedrichstaler-Wasserstraße

12.00 Uhr Mittagessen an Bord.

ca.17.30 Uhr Ankunft in Oderberg

18.30 Uhr Abendessen und Übernachtung im Seehotel "Mühlenhaus"

4. Tag

ab  7.30 Uhr Frühstück

09.00 Uhr Busausflug Kloster Chorin, Klosterführung

11.00 Uhr Abfahrt vom Anlegeplatz Oderberg

Fahrtroute: OderbergSchwedt

Wasserstraßen: Oder-Havel-Kanal - Hohensaaten-Friedrichstaler-Wasserstraße

ca.12.00 Uhr Mittagessen an Bord

ca.15:30 Uhr Ankunft in Schwedt

18:00 Uhr Abendessen an Bord, Übernachtung im Andersen Hotel

5. Tag

ab 7:30 Uhr Frühstück im Hotel

11:00 Uhr Abfahrt vom Anleger in Schwedt

Fahrtroute: Schwedt - Stettin

Wasserstraßen: Hohensaaten-Friedrichstaler-Wasserstraße - Oder

12:00 Uhr Mittagessen an Bord

ca.15.30 Uhr Wir legen an der Hakenterasse in Stettin an. 

18.00 Uhr Abendessen im "Focus" Hotel 

6. Tag

ab 7.30 Uhr Frühstück im Hotel

ca.13.00 Uhr Rückreise per Reisebus nach Malchow

ca.18:00 Uhr Ankunft in Malchow

  

Unser Service an Bord:

-gastronomische Betreuung durch geschultes Personal

-Reiseleitung an Bord

-während der gesamten Reise Live-Erläuterungen vom Käpitän über Natur, Land und Leute

-Ferngläser sowie Sitzkissen für das Sonnendeck

-Koffertransfer, so dass Ihre Koffer schon im Hotel auf Sie warten

Die Rückfahrt von Stettin nach Malchow erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, mit dem Bus nach Stettin und mit dem Fahrgastschiff zurück nach Malchow.

Die Reise findet zu folgenden Zeiten statt:

Hinfahrt Malchow - Stettin 10. Juni bis 15. Juni 2019

Rückfahrt Stettin - Malchow 15. Juni bis 20. Juni 2019

Herbstfahrten:

Hinfahrt Malchow - Stettin 16. September bis 21. September 2019

Rückfahrt Stettin - Malchow 21. September bis 26. September 2019

 

 

Preise

Inkl. aller aufgeführten Leistungen und Vollpension: 689,00€ p.P. im DZ

EZ-Zuschlag: 105,00€

Reservierung Bugsalonplätze: einmalig 25,00€ p.P.

Impressionen

Abfahrten

Von: Malchow nach: Malchow

Die Reise findet zu folgenden Zeiten statt:


Hinfahrt Malchow - Stettin 21. Mai bis 26. Mai 2018
Rückfahrt Stettin - Malchow 26. bis 31. Mai 2018

Hinfahrt Malchow - Stettin 18. bis 23. September 2018
Rückfahrt Stettin - Malchow 23. bis 28. September 2018

Anbieter

Allgemeine Transportbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran

1. Beförderung von Personen
1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens
verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt.
1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen.
1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder
gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten.
1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal,
ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Beförderung von Sachgegenständen
2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und
sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen,
d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck
(10 kg) angesehen werden können.
2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung,
mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal.
2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht
beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt
werden.
2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die
Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.

3. Beförderung von Tieren
3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden.
3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert.
3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

4. Haftung
4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer
Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen.
4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen
auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet.
4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung
ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht
die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter.
4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff,
wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 )
4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Maß.

Malchow den 01.01.2013

Anfrage

Was ist die Summe aus 7 und 3?

Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden.
Für die Richtigkeit der Angaben ist die jeweilige Reederei selbst verantwortlich.

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