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  Tour: ! Flusskreuzfahrt Kultur - Route Zurück

Tourkarte

Beschreibung:

1. Tag


8.00 Uhr wir legen in der Inselstadt Malchow, dem Kleinod der Mecklenburgischen Seenplatte, ab.


Fahrtroute: Malchow - Waren - Mirow - Rheinsberg


Wasserstraßen: Mecklenburgische Seenplatte - Müritz - Havel - Rheinsberger Gewässer; 4 Schleusen, Höhenunterschied ca.6,80 m abwärts


ca.12.00 Uhr deftiges Mittagessen an Bord


ca.14.30 Uhr Der Kapitän lädt ein zu Kaffee und Kuchen


ca.16.00 Uhr Ankunft in Rheinsberg, individuelle Freizeitgestaltung


ca.18.00 Uhr Abendessen im und Übernachtung Hotel


2. Tag


ca.8.00 Uhr Frühstück im Hotel


ca.12.00 Uhr deftiges Mittagessen an Bord, Freizeit - lernen Sie Land und Leute kennen


ca.15.30 Uhr Führung durch das Schloss Rheinsberg


ca.18.00 Uhr Abendessen und Übernachtung im Hotel


ca.19.30 Uhr Abendprogramm: Celloorchester in derr Laurentiuskirche


3. Tag


8.00 Uhr Frühstück


ca.10.00 Uhr Abfahrt


Fahrtroute: Rheinsberg - Wesenberg - Neustrelitz


Wasserstraßen: Rheinsberger Gewässer - Zechliner Gewässer - Müritz Havel - Obere-Havel - Kammerkanal; 4 Schleusen, Höhenunterschied ca. 3,00 m abwärts und 4,20 m aufwärts


An Bord verleben Sie einen gemütlichen Vormittag, es wird ein Skat- und Rommé Turnier durchgeführt mit anschließender Preisverleihung.


ca.12.00 Uhr Mittagessen an Bord


ca.16.00 Uhr Ankunft in Neustrelitz


ca.18.00 Uhr Abendessen und Übernachtung im Hotel


ca.19.30 Uhr Theatervorstellung (je nach Programm)


4. Tag


ca.8.00 Uhr Frühstück im Hotel


9.00 Uhr mit dem Schiff zurück nach Malchow


Wasserstraßen: Kammerkanal - Obere Havel - Müritz-Havel - Müritz-Elde-Wasserstraße; 6 Schleusen, ca.4,20 m abwärts und 7.80 m aufwärts


ca.12.00 Uhr deftiges Mittagessen an Bord, Klönnachmittag und ein Quiz mit anschließender Preisverleihung


ca.18.00 Uhr Ankunft in Malchow


Reisezeit: 08.04.2010 bis 11.04.2010, ab 30 Personen


Unser Service an Bord:


-gastronomische Betreuung durch geschultes Personal


-Reiseleitung an Bord


-während der gesamten Reise Live- Erläuterungen vom Käpitän über Natur, Land und Leute


-Ferngläser sowie Sitzkissen für das Sonnendeck


-Koffertransfer, so dass Ihre Koffer schon im Hotel auf Sie warten


 


Die Stadt Rheinsberg


Rheinsberg liegt am Ausfluss des Rhins in wald- und seenreicher Umgebung. Rheinsberg hat ca. 5000 Einwohner. Das bekannteste bekannteste Ausflugziel ist das Rheinsberger Schloss. Es wurde von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff (1699 bis 1753) in den Jahren 1735/36 erbaut. Er hat auch das Schloss in Sanssouci erbaut. Das Rheinsberger Schloss gilt als herausragendes Bauwerk des norddeutschen Rokoko. Kurt Tucholski machte mit seiner berühmten Liebesgeschichte "Rheinsberg - ein Bilderbuch für Verliebte" die märkische Kleinstadt über die Grenzen hinaus bekannt. Wer etwas mehr über die Landschaft erfahren möchte, dem seien die "Wanderungen durch die Mark Brandenburg" von Theodor Fontane empfohlen. Eine bessere Schilderung der Gegend wird man kaum woanders finden. Für Geschichtsinteressierte sei noch der Obelisk erwähnt, der gegenüber dem Schloss am jenseitigen Seeufer liegt. Der Obelisk ist den preußischen Helden des 7jährigen Krieges gewidmet.


 
Preise:

Reisepreis: 399,00 €

pro Person / Ezz. 50,- € /

Bugsalon 10,00 € pro Person


 
 

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Abfahrten: Von: Malchow

08.04.2010 bis 11.04.2010

Anbieter: Reederei Mike Pickran - Malchower Schifffahrt e.K.
Kirchenstr. 2
17213 Malchow

Telefon: 03 99 32 - 8 17 35
Telefax: 03 99 32 - 1 45 43
Mobil: 0172 - 4 11 12 46

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei Pickran

1. Beförderung von Personen
1.1 Die Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Unternehmens
verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag für eine bestimmte Schifffahrt.
1.2 Fahrkarten werden direkt am Anleger oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
verkauft. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.3 Die Fahrpreise sind dem Aushang oder den gültigen Prospekten zu entnehmen.
1.4 Der Fahrgast ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder
gefährdet wird. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten.
1.5 Eigenmächtiges Betreten der Fahrgastschiffe, ohne Aufforderung durch das Schiffspersonal,
ist nicht gestattet. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Beförderung von Sachgegenständen
2.1 Ein Anspruch auf Beförderung von Sachgegenständen besteht nicht. Handgepäck und
sonstige Sachgegenstände werden bei gleichzeitiger Mitfahrt und nur dann befördert, wenn
dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündbare, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Sachgegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Schiffsgröße herausragen,
d) Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht mehr als Handgepäck
(10 kg) angesehen werden können.
2.3 Fahrräder, Einkaufs- und Kinderwagen werden soweit möglich, jedoch ohne Haftung,
mitgenommen. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Schiffspersonal.
2.4 Der Fahrgast hat mitgeführte Sachgegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht
beeinträchtigt werden. Mitgeführte Sachgegenstände dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt
werden.
2.5 Das Schiffspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die mitgebrachten Sachgegenstände zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Die
Mitnahme von Rollstühlen, ist vor Fahrtantritt, mit dem Schiffspersonal abzustimmen.

3. Beförderung von Tieren
3.1 Auf die Beförderung von Tieren ist Ziffer 2, Abs. 2.1, 2.4 und 2.5 anzuwenden.
3.2 Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person und mit Maulkorb befördert.
3.3 Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
3.4 Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

4. Haftung
4.1 Die Gesellschaft haftet für Personenschäden an Bord ihrer Schiffe gemäß ihrer
Versicherungspolice. Anleger, Brücken und Stege sind ausgeschlossen.
4.2 Bei Nichterfüllung des Beförderungsvertrages durch die Gesellschaft, aus welchen Gründen
auch immer, wird lediglich der Fahrpreis erstattet.
4.3 Für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am Schiff und deren Einrichtung
ist der jeweilige Fahrgast haftbar. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Kindergruppen besteht
die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals auf dem Schiff weiter.
4.4 Für Garderobe und persönliche Gegenstände, sowie deren Transport mit dem Schiff,
wird keine Haftung übernommen. ( Ausnahme 2.5 )
4.5 Sollte einer der Punkte der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der obigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall
ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die
Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich
zulässige Maß.

Malchow den 01.09.2009

Fahrplanänderungen bleiben vorbehalten. Gruppen sollten sich anmelden.

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